So lohnt sich Ehrenamt auch finanziell

Bei der Ausübung eines Ehrenamts sollte niemand draufzahlen. Bezieher von Sozialleistungen und Arbeitnehmer dürfen hinzuverdienen.


Quelle: finanztip.de
Je nach Tätigkeit gibt es entweder die Übungsleiterpauschale (bis zu 2400 €) für z.B. pädagogische Ausbilder und Erzieher, künstlerisch Tätige (Chorleiter oder Musiklehrer) sowie Betreuer, Vormund und Pfleger (z.B. Alten- und Behindertenhilfe) oder die Ehrenamtspauschale (bis zu 720 €). Diese kann jeder in Anspruch nehmen, der sich für gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen oder die Kirche einsetzt.

Beide Pauschalen lassen sich sogar kombinieren: z.B. Trainer, die gleichzeitig Kassenwart im Verein sind, können dann 2400 € + 720 € steuerfrei vom Verein erhalten. Wichtig ist nur, dass das Ehrenamt nebenberuflich ausgeübt wird und zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer vollen Stelle in Anspruch nimmt.

Hinzuverdienstgrenzen für Leistungsempfänger
Bafög- und Empfänger von Grundsicherung oder Witwenrente dürfen monatlich bis zu 200 € ohne Abzüge hinzuverdienen.
Die Kombination einer Ehrenamtspauschale mit einem Minijob (450 €) ist ebenfalls möglich und kann bis zu 8520 € steuerfreien Hinzuverdienst im Jahr ausmachen.
Arbeitnehmer, die eine Aufwandsentschädigung in Form eines Honorars aus einer selbständigen Tätigkeit erhalten, können zusätzlich bis zu 410 € für ihr soziales Engagement einnehmen. Allerdings sollten die übernommenen Aufgaben vertraglich klar mit dem Träger geregelt sein.

Ehrenamt als Spende
Die Ehrenamtlichen, die keine Entschädigung für ihr Ehrenamt vom Träger erhalten möchten, können sich stattdessen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen lassen. So gilt der Betrag offiziell als Spende, die steuerlich dann vom Ehrenamtlichen geltend gemacht werden kann.

Kosten im Zusammenhang mit Ehrenamt
Kosten, wie z.B. die Anschaffung von Arbeitsmitteln (Bastelpapier) oder Reisekosten (Fahrten von Kindern zu Wettkämpfen) können als Spende und in der Steuer als Sonderausgabe angegeben werden. Bitte schriftlich vom Träger belegen lassen.      
 

Aktueller Fortbildungstipp der EhrenamtsAgentur:

Zum Thema ABC der Entgeltzahlungen für Vereine bieten wir eine Fortbildung mit dem Vereinsexperten Thomas Römpler an. Termin: Freitag, 12. März, 9.00-14.00 Uhr, VHS Weimar.