Besonders kleine und ländliche Vereine sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat Thüringen so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die THÜRINGER EHRENAMTSSTIFTUNG auf Beschluss des Thüringer Landtags den „Sonderfonds für Vereine in Not“ mit einer Gesamthöhe von 300.000,- Euro neu auf.
- Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 4.000,- Euro je Antragsteller.
- Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
- Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt ab dem 01.01.2021 und ist bis zum 31.12.2021 befristet.
- Anträge können mehrfach bis zum 01.11.2021 gestellt werden.
Interessierte können sich vor Antragsstellung oder bei Rückfragen an die Thüringer Ehrenamtsstiftung wenden:
Kontakt: Thüringer Ehrenamtsstiftung, Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Tel.: 0361/65 73 66 2 oder -61, Mail: sonderfonds[at]thueringer-ehrenamtsstiftung.de